Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 18. November 2010 befasste sich der EZB-Rat Fortschrittsbericht über die Wertpapierabwicklungsplattform Target-2-Securities (T2S) mit dem aktuellen Stand des Programms. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am gleichen Tag stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des "Financial Stability Review - Dezember 2010" zu. Der Bericht liefert eine umfassende Einschätzung, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums in der Lage ist, Störungen aufzufangen, und untersucht die Hauptrisikoquellen für die Stabilität des Finanzsystems sowie mögliche Schwachstellen. Er wird voraussichtlich Mitte Dezember 2010 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 2. November 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des irischen Finanzministers eine Stellungnahme der EZB zur Verlängerung der irischen Staatsgarantie bezüglich bestimmter Verbindlichkeiten von Kreditinstituten (CON/2010/75). Am 3. November 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für öffentliche Verwaltung und Justiz Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Verfassung und des Gesetzes über Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gesetzgebungsbefugnisse der Magyar Nemzeti Bank (CON/2010/76).

Am 5. November 2010 billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des Präsidenten der Latvijas Banka Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Rahmens für geldpolitische Geschäfte in Lettland im Hinblick auf dessen weitere Harmonisierung mit dem Eurosystem (CON/2010/77). Zudem wurde am gleichen Tag durch den Rat auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Rechtsvorschriften über Finanzsicherheiten im Hinblick auf Kreditforderungen in Luxemburg verabschiedet (CON/2010/78). Eine Stellungnahme der EZB zu den Beschränkungen bei Barzahlungen in Bulgarien verabschiedete der EZB-Rat am November 2010 auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministeriums (CON/2010/79).

Am 12. November 2010 billigte der EZB-Rat auf Ersuchen des portugiesischen Parlamentspräsidenten eine Stellungnahme der EZB zur Vergütung des Personals der Banco de Portugal und zum Haushalt (CON/2010/ 80). Und eine Stellungnahme der EZB zu Gesellschaften für Immobilienkredite in Polen wurde auf Ersuchen des polnischen Parlaments am 15. November 2010 vom EZB-Rat verabschiedet (CON/2010/81).

Corporate Governance: Am 4. November 2010 ernannte der EZB-Rat Carlos Bernadell, der derzeit die Abteilung Risikomanagement der EZB leitet, mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des Ausschusses für Risikosteuerung. Dieser Ausschuss wurde am 16. September 2010 gemäß Artikel 9.1 der Geschäftsordnung der EZB vom EZB-Rat eingerichtet. Bernadells Amtszeit als Vorsitzender des Ausschusses für Risikosteuerung endet am 31. August 2013 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller übrigen Vorsitzenden der Eurosystem-/ESZB-Ausschüsse, die am 22. Juli 2010 vom EZB-Rat für einen Zeitraum von drei Jahren (wieder)ernannt wurden.

Am 11. November 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Neufassung der Leitlinie über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2010/20) sowie eine Neufassung des EZB-Beschlusses über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/21). Diese beiden Rechtsakte beinhalten technische und redaktionelle Änderungen gegenüber den derzeit geltenden Rechtsakten (Leitlinie EZB/ 2006/16 beziehungsweise Beschluss EZB/ 2006/17), die durch die Neufassungen ersetzt werden. Die beiden Neufassungen sollen im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht werden.

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