Sparkassentag 2013 Aufsätze

Verbandsprüfung bei Sparkassen im Kontext des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus

Für Zwecke der Verbandsprüfung unterhalten die Regionalverbände eigene Prüfungsstellen. Rechte und Pflichten der Verbandsprüfung sind in den jeweiligen Satzungen und den darauf aufbauenden Geschäftsordnungen geregelt. Danach sind Prüfungsstellen bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig und nicht an Weisungen der Verbandsorgane, die Umfang, Art und Weise oder Ergebnis der Prüfung betreffen, gebunden. Der Leiter der Prüfungsstelle und dessen Stellvertreter müssen öffentlich bestellte …

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