Aufsätze

Der unqualifizierte Aufsichtsrat: Anforderungen und Abberufungsmöglichkeiten der Bankenaufsicht

Für die Genossenschaften begnügt sich der Gesetzgeber zunächst in § 41 GenG mit dem Hinweis, § 34 GenG gelte für Aufsichtsratsmitglieder sinngemäß.1)2) Zudem sind die Ergänzungsvorschriften des § 38 f. und § 57 II ff. GenG zu beachten, bei Kreditgenossenschaften zudem die Bestimmungen des KWG. § 25a KWG liefert Anhaltspunkte für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates. § 36 III S. 1 KWG verlangt von den AR-Mitgliedern ausdrücklich Zuverlässigkeit und die er forderliche Sachkunde. Werden …

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