Sparkassen

Geringeres Risikopotenzial - andere Eigenkapitalanforderungen?

Siegmund Schiminski, Vorsitzender des Vorstands, Sparkasse Bayreuth und Landesobmann der bayerischen Sparkassenvorstände

Die bestehenden Unterschiede in den Geschäftsmodellen der (hiesigen) Bankengruppen müssen aus Sicht des Autors bei einer Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften beachtet werden. Durch die neuen Vorschriften, so seine Argumentationslinie, dürfen keinesfalls solche Kreditinstitute bestraft werden, die in den vergangenen zwei Jahren durch ihr eng an die Realwirtschaft gebundenes Geschäftsmodell stabilisierend auf die gesamte Volkswirtschaft gewirkt haben. Er wirft die Frage auf, ob die angelsächsischen Prinzipien nicht eher krisenverschärfend gewirkt haben. Und die prozyklischen Wirkungen von Basel II will er künftig vermindert wissen. (Red.)

Aus der Sicht eines Sparkassenvorstands kommt es bei der Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften insbesondere auf zwei Punkte an:

1. Vollständig zum harten Kernkapital müssen auch künftig alle Eigenkapitalbestandteile gerechnet werden können, die prinzipiell an den laufenden Verlusten des Instituts teilnehmen und in der Insolvenz nachrangig sind. Unter diesen Voraussetzungen müssen daher selbstverständlich auch stille Einlagen weiterhin zum harten Kernkapital zählen. Bereits bekannt gewordene Überlegungen, den bankaufsichtlichen Kernkapitalbegriff erheblich einzuschränken, sind deshalb sehr kritisch zu werten. Danach würde bisheriges bankaufsichtliches Kernkapital, wie etwa stille Einlagen, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Auswirkung auch auf strukturschwache Regionen

Dies hätte für alle Bankengruppen und deren Kunden und insbesondere für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe dramatische Auswirkungen. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass jeder Euro, der künftig nicht mehr als Kernkapital anerkannt werden kann, die Kreditvergabemöglichkeit um mindestens das 12,5-fache zurückfährt. Jeder kann sich ausrechnen, was dies für den gesamten Mittelstand und für die Firmen in strukturschwachen Regionen bedeuten würde.

2. Die Eigenkapitalanforderungen sind nach Systemrelevanz und Geschäftsmodell der Institute zu differenzieren. Gerade die Prozyklität von Basel II hat gezeigt, dass eine Eigenkapitalunterlegung je nach aktueller wirtschaftlicher Situation fatale Auswirkungen haben kann.

Krisenverschärfende Prinzipien vermeiden

Im Übrigen geht es darum, neue Eigenkapitalregeln risikoadäquat auszugestalten. Die Sparkassen sind als regional tätige Kreditinstitute eng mit der Wirtschaft ihres Geschäftsgebietes verbunden. Ihre Risikostruktur unterscheidet sich daher grundlegend von der international tätiger Großbanken. Das muss beachtet und in den Vorschriften umgesetzt werden. Es dürfen durch die geplanten Regelungen nicht solche Kreditinstitute bestraft werden, die durch ihr eng an die Realwirtschaft angebundenes Geschäftsmodell in der Krise stabilisierend auf die gesamte Volkswirtschaft gewirkt haben.

Dazu aktuelle Zahlen: Im schwierigen konjunkturellen Umfeld der vergangenen Monate haben die bayerischen Sparkassen ihr Kreditgeschäft ausgeweitet und damit in einer entscheidenden Phase die Wirtschaft gestützt. Allein im Oktober 2009 wurden von den 73 bayerischen Sparkassen 877 Millionen Euro neue Darlehen an Unternehmen und Selbstständige zugesagt. Dies bedeutet gegenüber dem Oktober 2008 eine deutliche Steigerung von 29,7 Prozent. Kumuliert seit Jahresbeginn in 2009 wurden bereits 7,9 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige zugesagt. Das ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung von 7,9 Prozent.

Damit zeigen die Sparkassen, dass sie ihre gesamtwirtschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Das große Engagement der Sparkassen verdeutlicht, dass sie auch in schwierigen Zeiten an der Seite der mittelständischen Kunden stehen. Hätten bereits 2009 einschränkende Eigenkapitalanforderungen gegolten, wäre die ausreichende Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft nicht gewährleistet gewesen. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass viele Prinzipien einer angelsächsisch geprägten Bankwirtschaft in schwierigen Zeiten krisenverschärfend sein können. Deshalb dürfen sie auch nicht bei den Eigenkapitalvorschriften dominieren.

Klares Votum des Marktes Aus der Sicht der bayerischen Sparkassen sollten daher folgende elementare Grundsätze bei den künftigen internationalen Eigenkapitalregelungen beachtet werden:

- Weitere vollständige Anerkennung aller verlusttragungsfähigen Eigenkapitalbestandteile, wie etwa stille Einlagen,

- Orientierung der Eigenkapitalanforderungen an Geschäftsmodell und Risiko des jeweiligen Instituts,

- Reduktion der Prozyklität von Basel II: Die Eigenkapitalvorschriften sollten nicht in guten Zeiten zu nicht mehr risikogerechter Kreditvergabe verleiten und in schlechten Zeiten die Kreditvergabemöglichkeiten übermäßig einschränken.

Die Sparkassen sind bisher gut durch die Finanzkrise gekommen. Das Vertrauen hat zugenommen, da die Kunden gerade in der regionalen Fokussierung der Geschäftstätigkeit einen Vorteil sehen. Dieses Votum des Marktes sollte bei den Eigenkapitalregelungen Eingang finden.

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