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Die freiwillige Einlagensicherung der Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. ist treuhänderischer Träger des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen, der die Einlagen der Sparer wohnungsgenossenschaftlicher Spareinrichtungen schützt. Bereits weit vor dem Erfordernis gesetzlicher Einlagensicherungen aufgrund europäischer Vorgaben wurde die GdW Selbsthilfeeinrichtung 1974 als freiwillige Einlagensicherung gegründet.

Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die …

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