Aufsätze

Divergierende Eigenmittelunterlegung des Kreditrisikos bei Banken und Versicherungen

§ 19 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes listet alle Bilanzaktiva und außerbilanziellen Positionen von Banken umfassend und vollständig auf, die ein Kreditrisiko in sich tragen.

Im Versicherungsbereich gibt es keine entsprechende Rechtsnorm. Selbstverständlich unterliegen aber in der Assekuranz grundsätzlich die gleichen Positionen einem Kreditrisiko wie dies bei Banken der Fall ist. Ausgeschlossen sind für Versicherungen allerdings gemäß § 2 Abs. 4 der Anlageverordnung einige mit …

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