Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die European Commodity Clearing (ECC) als zentralen Kontrahenten gemäß der EU-Verordnung über Marktinfrastrukturen EMIR (European Market Infrastructure Regulation) für die Abwicklung von Geschäften über Rohwaren einschließlich Emissionsberechtigungen zugelassen. Als zentraler Kontrahent übernimmt die ECC das Clearing sowie die physische und finanzielle Abwicklung von Geschäften, die an der CEGH Gas …
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