Aufsätze

Arbeitsteilung zwischen den regionalen Sparkassenverbänden: eine ständige Aufgabe

Sparkassenrecht ist Landesrecht. In den Sparkassengesetzen der Bundesländer ist in der Regel festgelegt, dass es einen Sparkassenverband gibt und dass diesem die im jeweiligen Land tätigen öffentlich-rechtlichen Sparkassen angehören. Ausnahme ist - historisch bedingt - der Hanseatische Sparkassenverband. Eng gesehen könnte die Frage nach der Arbeitsteilung zwischen den regionalen Sparkassenverbänden und ihrer Perspektive leicht mit dem Hinweis abgetan werden, dass über Grundsatzfragen, …

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