Bankenchronik

9. Oktober 2013 bis 23. Oktober 2013

Eine außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Bank Frey & Co. AG, Zürich, hat entschieden, dass die Bank Frey ihre Geschäftstätigkeit einstellen wird. Der Entscheid wird auf die zunehmend schwierigen Marktverhältnisse, die Regulierung und die Auflagen zurückgeführt, welche kleinere Privatbanken unter anderem infolge des Steuerstreits mit den USA zu erfüllen haben.

Die spanische Großbank BBVA veräußerte ein Drittel ihrer Anteile an der chinesischen Citic Bank. Mit der Transaktion reduzierte die BBVA ihren Anteil auf 9,9 Prozent. Für 944 Millionen Euro kaufte die staatlich chinesische Muttergesellschaft von Citic, CNBC, den Anteil. CNBC besitzt nun 69 Prozent der Citic-Aktien.

Die britische Co-operative Bank (Coop) wird zukünftig mehrheitlich von einer Investorengruppe um die Hedgefonds Aurelius Capital und Silver Point Capital gehalten. Im Juni dieses Jahres wurde bei der Bank eine Kapitallücke von 1,5 Millionen britischen Pfund öffentlich gemacht. Diese sollte durch ein sogenanntes Bailin-Verfahren gefüllt werden, das heißt, dass die Gläubiger der Bank gezwungen wurden, ihre Schuldtitel umzuwandeln: entweder in neue festverzinsliche Wertpapiere oder aber in Aktien der Bank. Letztere werden zukünftig an der Londoner Börse gehandelt. Das Kreditinstitut ist Teil der Verbraucher-Genossenschaft The Cooperative Group, die in den verschiedensten Bereichen tätig ist, sie betreibt beispielsweise auch Supermärkte und Apotheken. The Cooperative Group besitzt in Zukunft noch rund 30 Prozent der Anteile an der Bank mit 4,7 Millionen Kunden.

Die EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA legte im Oktober 2013 einheitliche Kriterien für die Definition von ausfallgefährdeten Krediten fest, da sich die bisherigen Regeln dazu in den einzelnen Ländern teilweise deutlich unterscheiden. Die neuen Regeln der EBA ähneln den bereits geltenden deutschen Regularien.

Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Oktober 2013 die SSM-Verordnung verabschiedet und zugleich die Verordnung Nr. 1093/2010 (EBA-Verordnung) novelliert. Die Verordnung sieht vor, dass vor dem Start des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) eine umfassende Prüfung (Comprehensive Assessment) der 124 Banken - darunter 24 deutsche - erfolgen soll, die künftig unter die direkte Aufsicht der EZB fallen werden. Sie tritt voraussichtlich Anfang November 2013 mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Am 23. Oktober hat die EZB erste Details zum Comprehensive Assessment veröffentlicht. Dieses soll vor Beginn des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, im November 2014 abgeschlossen sein. Als Zielkapital für die Bilanzprüfung, die Teil des Comprehensive Assessment sein wird, hat die EZB eine Mindestquote von acht Prozent Core-Tier-1-Kapital festgelegt. Dabei werden die ab 1. Januar 2014 geltenden Übergangsregeln berücksichtigt. Die Prüfung wird voraussichtlich zwölf Monate dauern. Sie besteht aus drei Elementen: Dazu gehört erstens eine Risikoprüfung (Risk Assessment), die vergleichbar ist mit dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess in Deutschland ist und sich auf alle wesentlichen Bankrisiken erstreckt. Der zweite Schritt ist eine Bilanzprüfung (Balance Sheet Assessment), bei der es vor allem um die Qualität der wesentlichen Aktiva und deren Bewertung geht. Sie umfasst aber auch die Bewertung von Kreditsicherheiten und die Angemessenheit der Risikovorsorge der Banken. Als drittes Element folgt in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA ein zukunftsgerichteter Stresstest, der die Widerstandsfähigkeit der Banken unter verschärften Umfeldbedingungen untersucht. Im November 2014 soll ein Gesamtergebnis aller Prüfungselemente veröffentlicht werden.

Die Geno Personal Consult GmbH, ein Tochterunternehmen des Frankfurter Genossenschaftsverbandes, übernimmt von der GGB-Beratungsgruppe GmbH, Stuttgart, das Geschäftsfeld Personalmanagement. Mit einem Kooperationsvertrag sollen die Beratungsfelder Recruiting, Diagnostik und Personalmanagement beider Unternehmen unter dem Dach der Geno Personal Consult in Neu-Isenburg zusammengeführt werden. An der derzeit in Umstrukturierung befindichen GGB sind folgende Partner aus dem genossenschaftlichen Finanzverbund beteiligt: Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V., die WGZ Bank AG, die Fiducia IT AG, die GAD eG sowie der Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Die nach Bilanzsumme größte Bank der USA J. P. Morgan Chase hat sich im Rechtsstreit mit der US-Regierung außergerichtlich verglichen. Das Kreditinstitut hat zugestimmt, insgesamt 13 Milliarden Dollar zu zahlen, um zivilrechtlich nicht weiter verfolgt zu werden. Die Summe setzt sich aus drei Teilen zusammen: Rund vier Milliarden Dollar werden für eine Beilegung der Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency aufgewendet, die eine Irreführung der staatlichen Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac bezüglich der Qualität verbriefter Hypotheken unterstellt. Weitere vier Milliarden Dollar sollen zur Konsumentenentschädigung beitragen. Darüber hinaus zahlt J. P. Morgan rund fünf Milliarden Dollar an Bußgeldern. Eventuelle strafrechtliche Forderungen sind mit diesem Vergleich und der Zahlung allerdings noch nicht abgegolten.

Die Lloyds Banking Group hat ihr verbliebenes Australiengeschäft für 1,45 Milliarden australische Dollar an die Westpac Banking Corp. verkauft und sich damit aus diesem Markt zurückgezogen. Die Transaktion bezieht sich auf die Sparten Capital Finance Australia Ltd (CFAL) und BOS International Australia Ltd (Bosi), sie soll zum Jahresende 2013 abgeschlossen werden. Die Fahrzeugfinanzierung und Ausrüstungsfinanzierung der CFAL umfasst Kundenforderungen in Höhe von 6,8 Milliarden australischen Dollar bei rund 213 000 Privat- und Firmenkunden. Korrektur: Vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen der deutschen und europäischen Fondsbranche hat die Mitgliederversammlung des deutschen Fondsverbandes BVI beschlossen, den Mitgliederkreis zu öffnen. Aus län dische Fondsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) für geschlossene Fonds können künftig Vollmitglied werden. Anders als in Ausgabe 20-2013 berichtet, müssen ausländische Anbieter dazu entweder deutsche Fonds verwalten, Fonds über eine deutsche Zweigniederlassung vertreiben oder zu einem deutschen Konzern gehören (siehe auch Gespräch des Tages).

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