FACILITY UND PROPERTY MANAGEMENT

NACHHALTIG BEDEUTET DIGITAL: SOFTWARE ALS NOTWENDIGER HELFER FÜR DIE ESG-DOKUMENTATION

Marko Broschinski, Foto: easol

Die im März 2021 in Kraft getretene EU-Offenlegungsverordnung ist der erste Schritt des europäischen Gesetzgebers zur Implementierung nachhaltiger Geschäftspraktiken. Sie gilt für alle Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Über den Finanzmarkt, aber auch über den hohen CO2-Ausstoß durch Gebäude ist die Immobilienwirtschaft besonders betroffen. Schon jetzt müssen Immobilieninvestoren und -eigentümer Konzepte für ein ESG-konformes …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X