Grenzüberbauung zur Wärmedämmung zulässig

Quelle: BGH

Über die folgende Situation ist zu berichten: In einer alten Berliner Straße steht seit 1906 das bis an die Nachbargrenze reichende, bisher unsanierte Gebäude A des Eigentümers/Nachbarn X. Die grenzständige Giebelmauer von Gebäude A ist 7,5 Meter höher als die des benachbarten Gebäudes B des Eigentümers/Nachbarn Y. X möchte im Rahmen einer Fassadensanierung die Giebelwand von A mit einer 16 cm starken mineralischen Dämmung versehen, was …

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