BGH zur zur Kostenverteilung im Wohnungseigentum

Das seit 1951 geltende Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) wurde mit Wirkung ab 1. Dezember 2020 teilweise neu gefasst und aufgrund zwischenzeitlicher Erkenntnisse der Praxis auch modernisiert. Der Rechtsprechung der Gerichte kam damit in der Folge die Aufgabe zu, diese "Modernisierung" in die Rechts- und Entscheidungspraxis umzusetzen und sie gestaltend zu prägen. Der für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des …

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