Bauliche Veränderungen erfordern Beschluss der Wohnungseigentümer

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde ab 1. Dezember 2020 neu gefasst. Dazu gehörte auch die Frage, ob oder innerhalb welcher Grenzen ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen am Gemeinschafts- und an seinem Sondereigentum vornehmen darf, die keinen der anderen Miteigentümer in der Nutzung seines Wohnungseigentums beeinträchtigen. Die grundlegende Neufassung des WEG in § 20 Abs. 1 bestimmt dazu: "Maßnahmen, die über die ordnungsmä …

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