BGH: Steuerfragen keine "Nebenpflicht" des Maklers

Bundesgerichtshof

Der Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses, das er 2004 zu einem Preis von 170 000 Euro erworben hatte, beauftragte 2013 einen Immobilienmakler mit dem Verkauf dieses Objekts. Der Makler fand einen Kaufinteressenten. Um dessen mögliches "Abspringen" abzuwenden, drängte der Makler den Auftraggeber zu schnellem Vertragsabschluss. Demgemäß wurde der notarielle Kaufvertrag mit dem Interessenten im Juli 2013 - vor Ablauf der steuerlichen Zehnjahresfrist - zu …

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