BGH: Neue "Messlatte" beim Mieterschutz

Auf den ersten Blick scheint die beiden Begriffe Zeugnisverweigerungsrecht und Mieterschutz nichts außer dem Umstand zu verbinden, dass beide zur Fachsprache der Juristen gehören. Nun aber hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Verbindungslinie zwischen den beiden Begriffen gezogen, an die die damaligen Gesetzgeber der Zivil- und Strafprozessordnung (ZPO und StPO) kaum gedacht haben werden. Gleichwohl scheint die Linie des BGH rechtlich schlüssig und vor allem auch praktikabel …

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