EXPO REAL-SPECIAL

SCHENKUNGEN UND ERBSCHAFTEN AUF DEN KANAREN: AUCH AUSLÄNDISCHE IMMOBILIENEIGENTÜMER PROFITIEREN

Stefan Meyer / Elsa Ochoa

Stefan Meyer (links), Rechtsanwalt und Gründungspartner, Monereo Meyer Abogados, Madrid
Elsa Ochoa (rechts), Steuerberaterin, Monereo Meyer Abogados, Madrid
Fotos: beide Monereo Meyer Abogados

Die Einführung von Steuerbegünstigungen für Schenkungen auf den Kanaren erhöht die Zahl der Zuwendungen auf dem Archipel schon im ersten Jahr drastisch. Mittels Verordnung vom 4. September 2023 (DL 5/2023) weitete die Regierung der Kanaren die Regelungen zur Steuerbegünstigung auf weitere Verwandschaftsgrade aus - für Schenkungen bis zum zweiten Grad und bei Erbschaften bis zum vierten Grad. Dies führt darüber hinaus auch zu einer spürbaren Erh …

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