Recht und Steuern

Volle Mietminderung bei Schimmel

Schimmelt es in der Wohnung, so kann der Mieter die Miete mindern. Ist der Schimmelbefall so schlimm, dass eine normale Nutzung der Wohnung unmöglich ist, ist sogar eine Kürzung der Miete um 100 Prozent zulässig, urteilte das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 412 C 11503/09. Im verhandelten Fall schimmelte es in allen Räumen einer erst im Jahr 2004 gebauten Wohnung. Selbst häufiges Lüften brachte keine Besserung, sodass es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kam. Die Mieter …

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