Recht und Steuern

Bei Verkauf keine Mietminderung

Hat ein Mieter seinen Mietzins aufgrund eines Mangels einvernehmlich mit dem Vermieter gemindert und die betreffende Wohnung wird veräußert, so kann der ursprüngliche Vermieter vom Mieter Nachzahlung der Mietminderungsbeträge verlangen. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 284/05.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatten sich Mieter und Vermieter darüber geeinigt, dass der Mieter wegen eines Wasser- und Schimmelflecks die Miete um 15 …

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