Ausland

Spanien regelt die Rettungsfinanzierung gesetzlich

Durch das am 1. April dieses Jahres in Kraft getretene Königliche Gesetzesdekret 3/20091) werden verschiedene Eilmaßnahmen, die spanischen Unternehmen helfen sollen, die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen, eingeführt. Im Rahmen dieser Novelle wird neben finanzpolitischen und steuerlichen Maßnahmen auch das spanische Konkursrecht2), jedenfalls in Teilbereichen, reformiert. Ziel ist einerseits die Konkursverfahren kostengünstiger zu gestalten und andererseits das Überleben …

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