Kapitalmarkt

Ein Jahr Pfandbriefgesetz aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen

Das Pfandbriefgesetz ist am 19. Juli 2005 in Kraft getreten. Die
Übergangsregelung in § 46 Absatz 1, nach der schon länger eingetragene
Hypotheken auch dann zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendet
werden durften, wenn für das gesicherte Grundstück kein Beleihungswert
vorlag, ist am 30. Juni 2006 abgelaufen. Die Zeit ist für eine erste
Rückschau also gut geeignet.
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Gewünschte Ergebnisse
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Selten ist ein …

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