Indirekte Immobilienanlagen

Chancengleichheit bei Exit-Tax muss gewahrt bleiben

Seit das Bundesfinanzministerium im Gesetzentwurf für ein REIT-Gesetz die Regelung zur sogenannten Exit-Tax für Unternehmensimmobilien formuliert hat, ist Kritik laut geworden. Worum geht es? Für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren sollen Unternehmen, die ihre Immobilien an REITs, an sogenannte Vor-REITs oder auch an Offene Immobilien-Publikumsfonds verkaufen, nur die Hälfte der dabei erzielten Veräußerungsgewinne versteuern müssen. Damit will der Gesetzgeber erstens einen Anreiz zur …

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