Bausparen und Bausparkassen 2009

Abschlussgebühr bei Bausparkassen - ein perplexes Thema

Dass Klauseln in Vertragswerken unzulässig sein können und der Gesetzgeber es den Verbraucherverbänden aufgegeben hat, ab und zu für Ordnung im Gebührendschungel zu sorgen, verwundert eigentlich niemanden mehr, der die dazu ergangene Rechtsprechung seit 1991 verfolgt. Was mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Kosten für die Löschungsbewilligung begann, setzte sich seither in einer Vielzahl von Entscheidungen des hö …

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