Videoidentifizierung für Factoring-Unternehmen

BaFin hebt vorübergehende Unsicherheit auf

Dr. Julia Lehmann-Björnekärr Quelle: Deutscher Factoring-Verband

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem Rundschreiben vom 10. Juni 2016 die Identifizierung mittels Videotechnik den aktuellen Erfordernissen angepasst und die Sicherheitsstandards erhöht. Zugleich hat sie bei den Finanzdienstleistungsinstituten vorübergehend für Verunsicherung gesorgt, die nun aufgrund der Lobbyarbeit sowohl des Deutschen Factoring-Verbands als auch des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen mit Rundschreiben vom 10. April 2017 …

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