Girocard-Vertragswerk angepasst

Die Deutsche Kreditwirtschaft als Betreiber des Girocard-Systems führt zum Sommer dieses Jahres die Kontaktlostechnologie ein. Damit besteht die Option der kontaktlosen Kartenakzeptanz im Girocard-System. Bis zu einem Betrag von 25 Euro können Emittenten Zahlungen ohne PIN ermöglichen.

Die Anpassungen des Girocard-Vertragswerkes beinhalten neben der Kontaktloszahloption auch formale Anpassungen aufgrund der EU-Verordnung zur Regulierung von Interbankenentgelten und weitere Änderungen. Für EU-regulierte Zahlungssysteme gilt für Händler ein maximales Händlerentgelt von 0,2 Prozent, das zudem in Deutschland noch zwischen Kartenherausgebern und Händlern verhandelt werden muss.

Händler können außerdem den Kunden seit 9. Juni 2016 die präferierte Zahlungsanwendung vorschlagen, die auch die Kundenkarte unterstützt. Die Kunden können diese Vorauswahl allerdings ändern. Die Händler wiederum dürfen den Kunden kein Aufgeld für eine Kartenzahlung berechnen (Surcharging). In die Händlerbedingungen wurde ergänzend die Verpflichtung der Händler aufgenommen, Sicherheitsvorfälle an die Netzbetreiber zu melden, die diese ihrerseits an die Kreditwirtschaft melden.

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