Regulierung

Zahlungsdienstleister: Die Meldepflicht ignoriert?

Mit der PSD2 gibt es auch neue Regelungen für die Prepaid-Branche. Gemäß dem aktuellen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das die PSD2 in deutsches Recht umsetzt, fallen Zahlungsdienstleister unter eine neu definierte Kontrolle durch die Ba-Fin. In § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG wird zwischen drei Fallgruppen unterschieden: 1. "begrenztes Netz, 2. "begrenztes Warenoder Dienstleistungsspektrum" und 3. "Instrumente zu sozialen oder steuerlichen Zwecken". Für die Herausgeber von Zahlungsinstrumenten …

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