BIOMETRIE II

Grenzen beim Einsatz

Im Vergleich zur Eingabe von PINs oder Passwörtern ist es natürlich bequem, Zahlungsvorgänge per Fingerabdruck oder Blick in die Kamera des eigenen Smartphones oder auch eine andere freigeben zu können. Dass die Payment-Branche solche Verfahren verstärkt in den Blick nimmt, ist deshalb durchaus richtig. Und doch haben auch diese Verfahren ihre Grenzen.

So zeigt sich, dass die Rillen in der Haut, die den Fingerabdruck ausmachen, mit zunehmendem Alter flacher werden, was die Erfassung des Fingerabdrucks - sowohl zum Speichern der entsprechenden Daten als auch zum Freigeben von Diensten oder Bezahltransaktionen - nicht einfacher macht. Für Senioren oder Menschen, die sich bei der Arbeit die Hände schmutzig machen und deshalb ihre Finger stärker beanspruchen, wird es deshalb auch in Zukunft einen Plan B brauchen. Gleiches gilt für Fälle, in denen die biometrischen Daten bereits bei den Bürgerdiensten der Kommunen abgegriffen werden. Auch bei der Gesichtserkennung gibt es solche Grenzen: Nutzer einer reinen Lesebrille beispielsweise kennen es: Entweder erkennt sie ihr Smartphone mit Brille oder ohne. Beides im Wechsel funktioniert in vielen Fällen allenfalls gelegentlich. In Zeiten der Corona-Pandemie kam vielfach die Maske als limitierender Faktor hinzu.

Zumindest hier gab es im März bei Apple Pay Erleichterung. Mit dem iOS-Update 15.4 erkennt das i-Phone Gesichter nun auch mit Maske. Damit entfällt die Freigabe von Transaktionen mit dem Freischaltcode des i-Phones. Dass diese Neuerung erst in dem Moment kam, als die Maskenpflicht in vielen Bereichen fiel, ist zwar ein Wermutstropfen. Die Entwicklung weist indessen darauf hin, in welche Richtung Weiterentwicklungen bei der Gesichtserkennung noch gehen können. Dann kann die Face-ID künftig vielleicht zur Alternative für Menschen werden, bei denen der Fingerabdruck-Scan nicht infrage kommt. Red.

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