Biometrie senkt Vertriebshürden von E-Geld

Emittenten von E-Geld erfahren viel Gegenwind, wenn sie ihre Produkte auf Finanzmärkten mit einem dichten Netz von Banken einführen, die eine große Fülle an Dienstleistungen bieten. Wie bei allen Finanzprodukten müssen auch beim E-Geld bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt werden. So sind Institute gesetzlich verpflichtet, neue Kunden einer Legitimationsprüfung zu unterziehen: Die sogenannte Know-your-customer-Prüfung (KYC) stellt eine besondere Hürde dar, wenn es um die Vermarktung geht. …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X