Marktnotizen

Rechtsrahmen für das Nachladen von elektronischen Signaturen

Der Verband deutscher Trustcenterbetreiber T7 e. V., Berlin, hat nach der Veröffentlichung der technischen Spezifikation den rechtlichen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Verfahren umgesetzt, der ein Trustcenter-unabhängiges Nachladen der Zertifikate für die elektronische Signaturfunktion durch den Nutzer ermöglicht. Dadurch können der Kartenherausgeber und das Trustcenter, welches das Zertifikat bereitstellt, unterschiedliche Dienstleister sein. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um eine Interoperabilität der Infrastrukturen herbei zu führen.

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