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Online-Zahlungsverkehr - EU-Kartellverfahren gegen das EPC

Am 26. September dieses Jahres hat die EU-Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung gegen den European Payments Council (EPC) eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob das vom EPC erarbeitete "Sepa-E-Payment-Framework" mit den Anforderungen an E-Payment-Serviceleistungen neue Anbieter am Marktzutritt hindert.

Grundsätzlich begrüßt der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquin Almunia, zwar die vom EPC vorangetriebene Entwicklung von Standards, da sie Interoperabilität und damit Wettbewerb fördere und somit letztlich zu günstigeren Verbraucherpreisen führe. Diese Standardisierung dürfe jedoch nicht ohne Not die Möglichkei-ten von Nichtteilnehmern beschränken. Denn ein möglicher Ausschluss von Wettbewerbern auf dem Markt für Onlinezahlungen könne zu höheren Preisen für Internethändler und letztendlich die Verbraucher führen.

Dieses erste Eingreifen der europäischen Wettbewerbsbehörde in die Bestrebungen zur Standardisierungen des Zahlungsverkehrs in der EU legt den Finger auf die Wunde, über die Marktteilnehmer schon seit geraumer Zeit klagen: Einerseits braucht die Single Euro Payments Area, wenn sie gelingen soll, ein gewisses Maß an Standardisierung. Andererseits droht die losgetretene Lawine weitaus größere Ausmaße anzunehmen als tatsächlich erforderlich. Bei Sepa-Überweisung und Sepa-Lastschrift hat die Kommission das von Marktteilnehmern kritisierte Quasi-Monopol des EPC zwar bislang nicht gesehen. Die Untersuchung in Sachen On-line-Zahlungsverkehr zeigt aber, dass Standardisierungen auf ein Minimum beschränkt sein sollten.

Die Einleitung der Untersuchung als einen regelrechten Paradigmenwechsel zu sehen, wäre vermutlich überzogen. Doch scheint es durchaus möglich, dass das Pendel allmählich wieder mehr in Richtung Wettbewerb ausschlägt. Je nachdem, wie die Untersuchung ausgeht, könnte dies auch Wasser auf die Mühlen all jener sein, die die Zwangsmigration auf die Sepa-Formate nicht akzeptieren wollen und eine Klage beim EuGH erwägen. Red.

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