Rechtsfragen

Die Kreditkarte im E-Commerce: Emittenten in Beweisnot

Für den E-Commerce gilt ebenso wie für den nicht-elektronischen Handel, dass die Zahlung mittels Kreditkarte die Erfüllung der Geldschulden bewirken soll, wie sie beispielsweise aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag entstehen. An die Stelle der Barzahlung oder Banküberweisung im Verhältnis des Karteninhabers zum Händler tritt nach herkömmlicher Meinung das abstrakte Schuldversprechen gemäß § 780 BGB, das der Kartenausgeber dem Vertragsunternehmen (Händler) gibt. Auf der Grundlage des …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X