Will sich ein Kreditnehmer gegen unerwartete Probleme bei der Erfüllung seiner Ratenverpflichtungen absichern ( z. B. für den Fall, dass er stirbt, aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig wird oder arbeitslos), schließt er über seine Bank eine entsprechende Versicherung ab - zusätzlich zum Kredit. Diese Restkreditversicherung deckt Ratenzahlungen und offene Salden aus Kreditverträgen wie Privatkrediten, Auto- und Baufinanzierungen u.ä. …