Redaktionsgespräch mit Axel Gedaschko und Jörg Kotzenbauer

" Künftig muss gefördert werden, was gefordert wird"

Axel Gedaschko, Foto: nilshasenaufotografie

Der Bundestag entschied im Jahr 2020, das Gesetz zur Mietpreisbremse zu verschärfen. Mieten dürfen demnach bei neuen Vertragsabschlüssen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auf diese Weise sollte der Wohnungsmarkt entspannt und Mieter entlastet werden. Dass in Deutschland ein starkes Mietrecht im Sinne der Mieter bestehe, sei richtig, finden die Autoren. Allerdings seien weder der Mietendeckel noch Enteignung oder die Mietpreisbremse ad …

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