Bundesgerichtshof

Rechtsstellung von Bürgen gefestigt

Bundesgerichtshof

In der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte war strittig, ob eine kreditgebende Bank, der zur Sicherung ihrer Darlehensforderung gegen den (Haupt-)Schuldner die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Dritten gestellt wurde, diesen Bürgen auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn sie später mit dem in Zahlungsverzug geratenen Hauptschuldner ohne Beteiligung des Bürgen ein Stillhalteabkommen vereinbart, sich darin aber die Rechte aus der Bürgschaft vorbehält …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X