Rechtsfragen

Grenzen für das Bankgeheimnis

Der amtliche Leitsatz des am 29.11.2023 unter dem Aktenzeichen XII ZB 119/21 verkündeten Beschlusses des Bundesgerichtshofs lautet: „Ein Bankinstitut kann nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozessordnung die Vorlage von Original-Urkunden verweigern, wenn im Einzelfall das Interesse des Beweisführers an ihrer Vorlage höher zu gewichten ist (hier: zum Beweis der Unechtheit der Urkunde)“.

Dieser BGH- …

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