Bundesgerichtshof

"Generisch maskuline" Kundenbezeichnung erlaubt

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Genau einen Monat nach Verkündung seines grundlegenden Urteils vom 13. März 2017 (AZ. VI ZR 143/07) hat der VI. Zivilsenat des BGH am 13. April 2018 nun auch dessen Begründung veröffentlicht. Es ging dabei um die Klage einer Dame gegen ihre kontoführende Sparkasse, von der sie verlangte, ihr gegenüber Formulare und Vordrucke nicht unter "grammatisch männlicher" sondern ausschließlich oder zusätzlich unter "grammatisch weiblicher …

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