Landesbanken II

Gelassen und betont ausweichend

Kann sich ein Landesbanken-Chef aus allen verbundpolitischen Diskussionen heraushalten mit der Begründung, er habe nur die Verantwortung für das eigene Haus? Ja, er kann. Schließlich heißt es in der Satzung beispielsweise der Nord-LB: "Der Bank obliegt nach Maßgabe dieser Satzung die Aufgabe einer Landesbank und Sparkassenzentralbank (Girozentrale) sowie einer Geschäftsbank." Und zu diesen Aufgaben gehört nach allgemeinem Verständnis, die bankmäßigen Geschäfte des Landes zu besorgen, den …

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