Bundesgerichtshof

BGH-Bankensenat: Festhalten am "Darlehenszins-Dogma"

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Nach der stringenten AGB-Rechtsprechung des Bankensenats des BGH dürfen Kreditinstitute für ihre Darlehen "formularmäßig" nur laufzeitabhängige (Zins-)Vergütungen erheben. Andere Entgelt- und Gebührenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie auch hinsichtlich des grundsätzlichen Anfallens ernsthaft mit dem Darlehensnehmer im Einzelfall ausgehandelt worden sind. Diese Linie ist inzwischen zum "Dogma" geworden, das die Kreditinstitute …

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