Recht

BGH: Ausschluss von Sonderkündigungsrechten

Der BGH hat am 14. Dezember 2021 über die bei Kommunaldarlehen fundamentale Frage zugunsten der Banken entschieden, ob der in § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB bei Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften zugelassene vertragliche Ausschluss von Sonderkündigungsrechten gemäß Abs. 1 und 2 dieser Vorschrift auch für Darlehen an kommunale Zweck verbände gilt.

Die Urteilsbegründung ist am 7. Februar 2022 mit dem folgenden Leitsatz veröffentlicht worden: "Ein kommunaler Zweck verband, der …

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