Rechtsfragen

Bereitstellungszins höher als Darlehenszins - sittenwidrig?

Dr. Claus Steiner, Foto: privat

Bei der Finanzierung insbesondere von Bauvorhaben mit Teilauszahlungen nach Baufortschritt erheben Banken traditionell für langfristige Tilgungsdarlehen nicht nur einen Festzins, sondern auch einen "Bereitstellungszins", der bis zur Auszahlungsreife des Darlehens beziehungsweise seiner Teilbeträge zu zahlen ist. Bei zeit- und fristenkongruenter Refinanzierung solcher Darlehen entstehen für die Banken Zinskosten, die sie mit dem Bereitstellungszins und dem (etwaigen) …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X