Banken

"Aufklärungsbedarf" über Negativzinsen

Am 3. Dezember 2020 hat das Landgericht Köln über den Rechtsstreit einer Bank als Klägerin gegen den Inhaber eines bei ihr mit 13 Millionen Euro auf Guthabenbasis geführten Girokontos entschieden, dass die Kontenkündigung der Bank aufgrund der Weigerung des Kunden, Negativzinsen für das Guthaben zu akzeptieren, wirksam geworden ist. In der ZIP-Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, die dieses Urteil in ihrer Ausgabe 8/2021, Seite 400 abgedruckt hat, wurde dazu der folgende redaktionelle Leitsatz …

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