Organbestimmungen nach § 15 KWG - Neuregelungen durch das Risikoreduzierungsgesetz

Nikolaus Demmelmair, Foto: Alex Staudinger Photography (München)

Ende 2020 trat das Risikoreduzierungsgesetz in Kraft. Damit sind laut den Autoren auch Verschärfungen bei den Regelungen für Kontrakte mit Organen eingeführt worden, um Interessenkonflikte besser zu vermeiden. Zunächst klären Demmelmair/Schmidt im Beitrag die Frage, welche Geschäfte unter die Organkreditbestimmungen fallen, da der unbestimmte Rechtsbegriff der Auslegung bedürfe. Im Anschluss befassen sie sich mit der Berechnung des Volumens entsprechender …

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