Krypto-Custody - Sturm im Wasserglas oder wirklich schöne neue Welt?

Dr. Sven Hildebrandt, Foto: Distributed Ledger Consulting

Nicht nur klassische Wertpapiere bedürfen einer Verwahrung. Auch digitale Assets müssen verwahrt werden. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und das Kreditwesengesetz angepasst. Seit dem 1. Januar 2020 müssen Unternehmen, die das Custody von Kryptowerten anbieten und aktiv den deutschen Markt adressieren, eine BaFin-Lizenz vorweisen. Der Autor diskutiert in dem Artikel die neuen Regelungen. Er sieht eine fehlende Klarheit in der Definition, was alles dazu zählt und sorgt …

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