Das Darlehens-"Leitbild" des BGH - gemalt auf falscher "Grundierung"?

Dr. Claus Steiner, Foto: WCG-Wiesbaden

Im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 hat der BGH bei der Novellierung des § 488 BGB (Darlehen) als Entgelte nur laufzeitabhängige Zinsen zugelassen und andere, nicht von der Laufzeit abhängige Einmalentgelte, wie Provisionen, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen und sie über diese Schiene als unangemessen und daher unwirksam eingestuft. Motiviert durch ein neueres BGH-Urteil zur Leitbildfunktion des § 488 BGB aus dem Herbst vergangenen Jahres sowie …

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