5. EU-Geldwäscherichtlinie - Ende oder Chance für den Kryptomarkt?

Dr. Christoph H. Winnefeld, Foto: C. H. Winnefeld

Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie erfasst nun auch die Anbieter von Wallets und Tauschplattformen für Kryptowährungen. Diese unterliegen damit nun auch der Verpflichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sind damit nun auch den Banken gleichgestellt. Die Richtlinie dient laut den Autoren nicht dazu, die virtuellen Währungen zu untersagen oder deren Nutzung einzudämmen. Virtuelle Währungen eignen sich grundsätzlich gut zur …

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