Bundesgerichtshof

"Zumutbarkeit" - zweierlei Maß für Darlehensgeber und -nehmer?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den beiden Urteilen vom 13. Mai 2014 entschieden, dass die von Banken formularmäßig in Kreditverträgen mit Verbrauchern vereinbarten Bearbeitungsentgelte AGB-rechtlich unwirksam sind. Damit gab der BGH seine "alte", zuletzt noch im Urteil vom 14. September 2004 formulierte Rechtsprechung auf, die die Wirksamkeit solcher Entgeltvereinbarungen grundsätzlich, teilweise mit quantitativer Begrenzung auf 2 Prozent anerkannt hatte. …

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