Factoring: Trotz oder mit Corona starkes Wachstum 2021

Michael Menke, Sprecher des Vorstandes, Deutscher Factoring-Verband e.V., Berlin.
Foto: DFV

Die Umsätze der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes stiegen im Jahr 2021 um 10,8 Prozent auf 309,4 Milliarden Euro an. Ein unerwartet positives Ergebnis im zweiten Pandemiejahr, in dem es der deutschen Wirtschaft besser ging als im Jahr zuvor. Das Bruttoinlandsprodukt stieg um rund 2,7 Prozent. Factoring konnte sich darauf bezogen sogar viermal so stark entwickeln, weshalb auch die Factoring-Quote (Verhältnis zwischen angekauftem Factoring-Forderungsvolumen und dem Bruttosozialprodukt) auf nunmehr 8,7 Prozent anstieg. Es hat sich daher der alte Lehrsatz, wonach Krisenjahre gute Jahre für die Finanzdienstleistung Factoring sind, erneut und in Folge bewahrheitet, und Factoring hat dazu beigetragen, die Finanzierung von Unternehmen und Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Wie der neue Höchstwert im Umsatz verdeutlicht, wurde Factoring im Berichtsjahr weiterhin stark in Anspruch genommen, sowohl von großen wie auch kleinen Unternehmen: Über 80 000 Kunden nutzten 2021 Factoring.

2021 war aber auch international ein Jahr des Erfolges: Mit einer Gesamtzuwachsrate von 27,8 Prozent konnte wieder an Zeiten vor Corona angeknüpft werden, zuletzt gab es solche stolzen Zuwächse 2010. Diese erfreulichen Entwicklungen spiegeln sich zudem in den besonders guten Konjunktureinschätzungen der Mitglieder wider - indes noch vor dem Ukraine-Krieg ermittelt: 70 Prozent der Mitglieder gaben hier "gute" beziehungsweise "sehr gute" Aussichten an und weitere 30 Prozent "befriedigende" Aussichten, schlechtere Einschätzungen gab es nicht.

Bei der Refinanzierung von Factoring-Unternehmen gibt es außerdem aus Europa gute Neuigkeiten, wonach Factoring-Institute in Deutschland künftig weiterhin nicht als Schattenbanken gelten dürften, sodass entsprechende Obergrenzen und Berichtspflichten durch Refinanzierer nicht zu erfüllen sind: Dem aktuellen finalen Entwurf von Regulatory Technical Standards (RTS) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den Kriterien zur Identifizierung von Schattenbanken zufolge werden nämlich nicht nur unter anderem als sogenannte CRR-Kreditinstitute zugelassene Factoring-Unternehmen nicht zu den Schattenbanken gezählt, sondern auch Factoring-Unternehmen, die aufgrund nationaler gesetzlicher Regelungen beispielsweise der CRR (teilweise) unterfallen oder explizit von der CRR ausgenommen sind. Hierfür hatte sich der europäische Dachverband EUF im vergangenen Jahr intensiv eingesetzt. Mit diesem ergänzten finalen Entwurf der EBA-RTS dürften nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zugelassene und beaufsichtigte Factoring-Institute, die nach § 2 Absatz 7a KWG explizit von Normen der CRR ausgenommen sind, auch künftig nicht als Schattenbanken anzusehen sein und somit nicht "abschreckend" auf Refinanzierungspartner wirken - ein zentral wichtiger Baustein zur Sicherung der (Mittelstands-)Finanzierung!

Michael Menke , Geschäftsführer , PB Factoring GmbH
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