Risikomanagement bei kleinen und mittleren Leasing-Gesellschaften

Was ändert sich durch die Neufassung der MaRisk?

Wolf A. Tönnes Quelle: HLB Dr. Schumacher

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma-Risk) wurden novelliert, die darin enthaltenen echten Neuerungen bleiben dennoch überschaubar. Zumeist wurden bisher bereits auf freiwilliger Basis umgesetzte Regelungen als Mindestanforderungen festgeschrieben. Worauf kleine und mittlere Leasing-Gesellschaften dennoch achten sollten und welche Erleichterungen sie nutzen können, darüber informiert der Beitrag. (Red.)

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