Risikomanagement bei kleinen und mittleren Leasing-Gesellschaften

Befreiungs- und Erleichterungsvorschriften der MaRisk

Abbildung 1: Organisatorische Trennung besonderer Funktionen Quelle: Eigene Darstellung

Wolf Achim Tönnes, Stephan Obst - Zum 1. Januar 2013 traten mit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen in Kraft. Dabei gilt zu be achten: Eine mangelnde Umsetzung kann neben zahl reichen Sanktionsmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden auch haftungsrelevante Folgen für die Geschäftsführung nach sich ziehen. Die aufsichtsrechtlich konforme Umsetzung der MaRisk ist somit elementar für …

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