RECHT

Pauschaler Schadensersatzanspruch gemäß § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB

Eine unterschätzte Chance bei Zahlungsverzug des Leasing-Nehmers

Dr. Axel Siebert, Foto: Kanzlei Dr. Becker Dr. Siebert Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB

Zahlungsverzögerungen nehmen mehr und mehr zu. Das erhöht den Druck auf Unternehmen. Werden Rechnungen nicht fristgerecht beglichen, kann es zu Liquiditätsengpässen, Arbeitsplatzverlusten und im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz kommen. Der pauschale Schadensersatzanspruch nach § 288 Absatz 5 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesteht dem Gläubiger eine Aufwandsentschädigung zu. Der Autor gibt Hintergrundinformationen zum Gesetz, erläutert …

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