Wer haftet für Umsatzsteuer bei der Abtretung von Forderungen?

Änderung von § 13c Umsatzsteuergesetz bringt Rechtssicherheit

Dr. Julia Lehmann-Björnekärr

Quelle: Privat

Seit Einfügung des § 13c Umsatzsteuergesetz vertrauen Finanzämter und Factoring-Institute bei dessen Auslegung auf den zugehörigen Anwendungserlass, bis sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. Dezember 20151) zur Haftung des Abtretungsempfängers/Factoring-Unternehmens für die vom Factoring-Kunden abzuführende Umsatzsteuer geäußert hat. In das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ist nun ein Lö …

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